Hauptversammlung
TELENORMA Holding Aktiengesellschaft
Albstadt
Der Vorstand lädt die Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Freitag, den 13. Juni 2025, um 11.00 Uhr, am Firmensitz Johannes-Brahms-Str. 4, 72461 Albstadt, ein.
Tagesordnung
TOP 1:
Begrüßung
TOP 2:
Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 3:
Bericht zur Situation der Gesellschaft
TOP 4:
Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.09.2024
Die Verwaltung schlägt vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen
TOP 5:
Entlastung des Vorstands bis zum 30.09.2024
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.
TOP 6:
Entlastung des Aufsichtsrates bis zum 30.09.2024
Die Verwaltung schlägt vor, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu erteilen.
TOP 7:
Verwendung des Bilanzgewinns
Vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023/2024 wird zum 31.10.2025 wahlweise eine Sachdividende von 0,25 Gramm Gold (Feinheit 999.9/1000) je Aktie oder der entsprechende Gegenwert am Beschlusstag je Aktie im Nennbetrag von 1.000 € an die Aktionäre ausgeschüttet und der verbleibende Bilanzgewinn in die Gewinnrücklage eingestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Dividende zu bezahlen.
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2025
Die TELENORMA Holding AG mit Sitz in Albstadt hat am 25. April 2025 die ordentliche Hauptversammlung für Freitag, den 13. Juni 2025, 11 Uhr, am Sitz der Gesellschaft, Johannes-Brahms-Straße 4, 72461 Albstadt, einberufen. Diese Einberufung wurde am 05. Mai 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Aktionäre, zusammen Inhaber von mehr als fünf Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, haben am 06. Mai 2025 gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die Tagesordnung zu ergänzen.
Der Vorstand hat diesem Verlangen entsprochen. Die Tagesordnung wird daher wie folgt ergänzt:
Top 8:
Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 12 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht nach § 12 Abs. 1 der Satzung entsendet werden.
Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung hat der Aktionär Herr Gerd H. Schick das Recht, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Diese Entsendung erfolgt außerhalb der Wahl durch die Hauptversammlung und wird zur Kenntnis genommen.
Herr Gerd H. Schick hat dem Vorstand am 06. Mai 2025 schriftlich erklärt, für die laufende Amtsperiode einmalig auf sein Entsenderecht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung zu verzichten. Die Hauptversammlung wählt daher alle drei Sitze.
Beschlussvorschlag: Folgende Personen werden als Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt:
- Herr Herbert Lenze, geboren am 05.06.1963, Dipl. Kaufmann, Henri-Spaak-Straße 4, 53347 Alfter, Unternehmer und Unternehmensberater
- Herr Frank Jäger, geboren am 20.12.1966, Dipl.-Ing. (FH), Karlsruher Straße 124, 69126 Heidelberg, Portfolio-Manager
- Herr Norbert Grützner, geboren am 30.01.1961, Dipl. Kaufmann, Oderstraße 69, 53127 Bonn, Unternehmer und Unternehmensberater
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Top 9:
Beschlussfassung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 2025/2030, Bezugsrechtsausschluss, Indexierung, Pflichtwandlung, Aufrechnungsmöglichkeit, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/I sowie Satzungsänderung
Es soll beschlossen werden:
- die Ermächtigung zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Wandelschuldverschreibungen („Wandelanleihe 2025/2030“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000 € mit Wandlungsrecht in Aktien der Gesellschaft,
- der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre,
- die Indexierung der Kupons an den Verbraucherpreisindex,
- die Möglichkeit zur Zeichnung durch Aufrechnung mit Forderungen,
- der Rückkauf, die Einziehung oder der Wiederverkauf,
- Teil- oder Voll-Pflichtwandlungen bei Vorliegen eines Kaufangebots,
- die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/I bis zu 450.000 € sowie
- die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung.
Ein schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG, der insbesondere die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss sowie die wesentlichen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen erläutert, liegt zusammen mit dem vollständigen Beschlussvorschlag ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus:
TELENORMA Holding AG, Johannes-Brahms-Straße 4, 72461 Albstadt.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift.
Der Bericht wird außerdem der Hauptversammlung zugänglich gemacht und der notariellen Niederschrift beigefügt.
Teilnahme
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt. 2.750.000,00 €. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 2750 Stammaktien.
Zur Teilnahme an der Versammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis
- Dienstag, den 10. Juni 2025
bei der TELENORMA Holding AG anmelden und ihre Aktien spätestens am
- Freitag, den 06. Juni 2025
bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft oder einer Hinterlegungsstelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelstelle ist die über die Hinterlegung auszustellende Bescheinigung spätestens am
- Mittwoch, den 11. Juni 2025
bei der Gesellschaft einzureichen.
Albstadt, den 25. April 2025
TELENORMA Holding AG
Der Vorstand